Eine freiwillige Vereinbarung - geht es auch ohne Gesetze?

Die Freiwillige Vereinbarung zum Plauer See wurde 2015 zwischen Behörden, Naturschutzorganisationen, Wassersportverbänden, Anglern und Tourismusbetrieben geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, den Schutz der Natur mit der Nutzung des Sees für Freizeit, Tourismus und Wassersport zu vereinbaren.
Wasserstand fast wieder normal.
Am 19. März trafen sich die Unterzeichner zum zehnten Mal beim Plauer Wassersportverein, um sich über den Zustand des Plauer Sees auszutauschen. Nils Meyer vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg berichtete, dass der Wasserstand nach Dürrejahren fast wieder normal ist, zusätzlicher Niederschlag vor Sommer und Urlaubssaison jedoch wünschenswert bleibt.
Naturschutztaucher im Mittelpunkt.
Wie in den Vorjahren gab es einen Themenschwerpunkt – diesmal die Unterwasserwelt des Plauer Sees. Bjarne Riesbeck stellte die ehrenamtlichen Naturschutz-Taucher aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide vor, die speziell in der Bestimmung und Bewertung von Unterwasserpflanzen geschult sind.
Unterwasserbewuchs nimmt ab!
Das Hauptarbeitsgebiet der Taucher umfasst zwar über 60 Seen im Naturpark, doch sie sind auch regelmäßig im Plauer See unterwegs – etwa in der Alt Schweriner Bucht, der Seeluster Bucht und seit Kurzem auch bei der Dresenower Mühle. Die Beobachtungen von Bjarne Riesbeck sorgten dabei für Aufmerksamkeit: Große Teile des Sees weisen nur noch wenig Unterwasserbewuchs auf. In der Seeluster Bucht lag der Pflanzenanteil 2022 noch bei 38 %, im vergangenen Jahr bereits rund 5 % darunter. Auch die Artenvielfalt ging zurück – von 11 Arten im Jahr 2022 auf nur noch 8 im Juli des Folgejahres. Selbst diese Bucht zählt laut Riesbeck noch zu den vergleichsweise besseren Bereichen. Statt typischer Arten für klare, kalkreiche Seen treten zunehmend Pflanzen auf, die auf Störungen und Nährstoffeinträge hindeuten, wie etwa Ähriges Tausendblatt oder Raues Hornblatt. Charakteristische Armleuchteralgen, die eigentlich für solche Seen typisch sind, werden hingegen nur noch selten gefunden, darunter auch die Zerbrechliche Armleuchteralge. Dem Bewertungskatalog zufolge weist das häufig vorkommende Große Nixkraut zwar auf eine gute Wasserqualität hin, gilt zugleich aber auch als Anzeichen für Störungen. Durch seine stachelige Struktur wird es von wühlenden Fischen wie Karpfen gemieden. Während andere Unterwasserpflanzen durch deren Aktivität allmählich verschwinden, kann sich das Nixkraut behaupten.
Die Naturschutztaucher berichteten außerdem von Seen wie dem Bergsee, in denen eine artenreiche, von Armleuchteralgen geprägte Unterwasserflora stabil und im Gleichgewicht ist. In solchen Gewässern konnten sie besonders viele und große Hechte sowie Barsche beobachten. Diese anschaulichen Eindrücke regten viele Teilnehmende zum Nachdenken an.
Zusammenarbeit aller Akteure für den Schutz des Plauer Sees.
In der anschließenden Diskussion wurde angeregt, dass die Naturschutztaucher weitere Bereiche des Plauer See untersuchen, um ein umfassenderes Bild des Zustands zu erhalten. Trotz begrenzter Kapazitäten zeigten sich die Ehrenamtlichen bereit, diesem Wunsch nach Möglichkeit nachzukommen. Unterstützung kam vom Plauer Wassersportverein, dessen Mitglieder anboten, die Taucher per Boot in schwer erreichbare Gebiete zu bringen. Auch der NABU sowie der Wassersportverein stellten den Einsatz von Drohnen in Aussicht, um die Unterwasserflora vorab aus der Luft zu erkunden und die Tauchgänge gezielter planen zu können. Die große Hilfsbereitschaft und das Engagement aller Beteiligten unterstreichen den gemeinsamen Willen, sich aktiv für den Schutz des Sees einzusetzen.
Bedeutung der Vereinbarung
Die freiwillige Vereinbarung Plauer See gilt als Beispiel für kooperativen Naturschutz. Statt ausschließlich gesetzliche Verbote zu erlassen, arbeiten verschiedene Interessengruppen zusammen und verpflichten sich freiwillig zu bestimmten Regeln.
Dadurch sollen:
- der ökologische Zustand des Sees langfristig erhalten bleiben
- Konflikte zwischen Naturschutz und Nutzung reduziert werden
- die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen bei den Nutzern erhöht werden
Die Vereinbarung verfolgt mehrere zentrale Ziele
- Schutz empfindlicher Lebensräume, insbesondere der Unterwasservegetation wie Armleuchteralgen.
- Rücksichtnahme auf Tiere, etwa Wasservögel oder Fischotter.
- Vermeidung von Störungen durch Lärm, Wellenschlag oder intensiven Bootsverkehr.
- Vereinbarkeit von Naturschutz und Erholungsnutzung, sodass Wassersport und Tourismus weiterhin möglich bleiben.
Regeln statt Gesetze
Die Vereinbarung enthält konkrete Verhaltensregeln für Nutzer des Sees. Dazu gehören unter anderem:
- In bestimmten Ufer- und Flachwasserbereichen dürfen Motorboote nur mit maximal etwa 6 km/h fahren, um Pflanzen und Tiere zu schützen.
- In sensiblen Bereichen gelten Einschränkungen für Ankern, Anlegen oder Angeln.
- Besonders empfindliche Zonen sollen möglichst nicht befahren oder betreten werden.
- Nutzer wie Bootsvermieter oder Angelkarten-Ausgeber informieren ihre Kunden über diese Regeln.
Außerdem werden Informationsmaterialien und Hinweistafeln rund um den See aufgestellt, um Besucher über den Naturraum und die Schutzmaßnahmen zu informieren.
